OASIS und die Schweizer Regelung sind nicht dasselbe
In der Schweiz sind seit dem 1. Januar 2019 alle Geldspiele gesetzlich geregelt. Das Schweizer System beruht nicht auf der Bezeichnung OASIS, sondern auf dem Bundesgesetz über Geldspiele, den zuständigen Behörden und den Konzessionen für Spielbanken. Für Casinospiele und Online-Spiele gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Auch die Eröffnung eines Online-Spielerkontos ist an klare Voraussetzungen gebunden: Die Person muss volljährig sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
Diese Übersicht richtet sich an Spieler, die 2026 nach Online-Casinos ohne OASIS in der Schweiz suchen. Der Blick auf die jeweilige ESBK-Konzession hilft dabei, die rechtliche Grundlage jedes Eintrags einzuordnen.
1. Swiss4Win.ch
Inhaltsverzeichnis
- Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Lugano Swiss4Win.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Lugano gelistet. Damit ist der Anbieter für Leser interessant, die auf die angegebene Schweizer Lizenzgrundlage achten.
- Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Bern 7Melons.ch verfügt laut den vorliegenden Angaben über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Bern. Diese Konzessionsgrundlage macht den Anbieter zu einem relevanten Eintrag für die Übersicht.
- Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Baden Jackpots.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Baden aufgeführt. Der Anbieter fällt damit durch die genannte Schweizer Lizenzverbindung auf.
- Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Interlaken StarVegas.ch wird mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Interlaken genannt. Für die Einordnung ist insbesondere diese angegebene Konzessionsgrundlage relevant.
- Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Zürichsee AG (Pfäffikon) SwissCasinos.ch ist laut den vorliegenden Angaben durch eine ESBK-Konzessionserweiterung der Casino Zürichsee AG in Pfäffikon abgesichert. Dadurch gehört der Anbieter in diese Übersicht lizenzbezogener Angebote.
- Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Davos Casino777.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Davos gelistet. Die angegebene ESBK-Grundlage ist das zentrale Merkmal dieses Eintrags.
- Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Mendrisio Admiral.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Mendrisio. Damit bietet der Eintrag eine klar benannte Verbindung zu einem Schweizer Casinostandort.
- Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E, Casino du Lac Meyrin Pasino.ch wird mit der ESBK-Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E des Casino du Lac Meyrin geführt. Diese konkrete Konzessionsangabe kennzeichnet den Anbieter in der Liste.
- Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Luzern MyCasino.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Luzern aufgeführt. Die genannte Konzession ist das wesentliche bekannte Merkmal des Anbieters.
- Seriosität und Legalität eines Casinos ohne OASIS prüfen
- Casino ohne OASIS: Der Schweizer Rechtsrahmen im Alltag
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Lugano Swiss4Win.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Lugano gelistet. Damit ist der Anbieter für Leser interessant, die auf die angegebene Schweizer Lizenzgrundlage achten.
2. 7Melons.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Bern 7Melons.ch verfügt laut den vorliegenden Angaben über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Bern. Diese Konzessionsgrundlage macht den Anbieter zu einem relevanten Eintrag für die Übersicht.
3. Jackpots.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Baden Jackpots.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Baden aufgeführt. Der Anbieter fällt damit durch die genannte Schweizer Lizenzverbindung auf.
4. StarVegas.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Interlaken StarVegas.ch wird mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Interlaken genannt. Für die Einordnung ist insbesondere diese angegebene Konzessionsgrundlage relevant.
5. SwissCasinos.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Zürichsee AG (Pfäffikon) SwissCasinos.ch ist laut den vorliegenden Angaben durch eine ESBK-Konzessionserweiterung der Casino Zürichsee AG in Pfäffikon abgesichert. Dadurch gehört der Anbieter in diese Übersicht lizenzbezogener Angebote.
6. Casino777.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Davos Casino777.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Davos gelistet. Die angegebene ESBK-Grundlage ist das zentrale Merkmal dieses Eintrags.
7. Admiral.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Mendrisio Admiral.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Mendrisio. Damit bietet der Eintrag eine klar benannte Verbindung zu einem Schweizer Casinostandort.
8. Pasino.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E, Casino du Lac Meyrin Pasino.ch wird mit der ESBK-Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E des Casino du Lac Meyrin geführt. Diese konkrete Konzessionsangabe kennzeichnet den Anbieter in der Liste.
9. MyCasino.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Luzern MyCasino.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Luzern aufgeführt. Die genannte Konzession ist das wesentliche bekannte Merkmal des Anbieters.
10. CasiNeo.ch
Lizenz: ESBK — Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E, Casinò Locarno CasiNeo.ch verfügt laut den Angaben über die Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E des Casinò Locarno. Diese ausdrücklich als Online-Konzession bezeichnete Grundlage macht den Eintrag für das Seitenthema relevant.
Damit wird der Kern des Begriffs sichtbar. „Ohne OASIS“ bedeutet in der Schweiz nicht automatisch „ohne Sperre“, „ohne Kontrolle“ oder „frei von gesetzlichen Vorgaben“. Es bedeutet ebenso wenig, dass ein Anbieter Schweizer Spielregeln umgehen darf. Die Schweizer Anforderungen bestehen unabhängig davon, welchen Namen ein Sperrsystem in der Werbung trägt.
Kurz gesagt: anderes System, gleiche Verantwortung.
Was Spieler unter „ohne OASIS“ häufig verstehen
Wer nach Casinos ohne OASIS sucht, meint oft ein Angebot, bei dem eine bestehende Sperre in Deutschland nicht automatisch übernommen wird. Das kann für die betreffende Person der eigentliche Grund für die Suche sein. Für die Schweiz verschiebt sich die Bedeutung jedoch. Hier muss zwischen dem deutschen Begriff und den Schweizer Mechanismen getrennt werden.
Ein Schweizer Online-Casino darf Online-Spielbankenspiele nur anbieten, wenn es zu einer konzessionierten Schweizer Spielbank gehört. Die Durchführung von Geldspielen ist grundsätzlich bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Ein Angebot, das sich lediglich als neues Casino ohne OASIS präsentiert, erhält durch diese Werbeaussage keine Schweizer Berechtigung.
Bei Echtgeldspielen entscheidet eine falsche Einordnung darüber, welche Schutz- und Kontrollmechanismen gelten. Ein Schlagwort darf diese Prüfung nicht ersetzen.
Rechtliche Basis Schweizer Konzessionssystem (ESBK)
Altersgrenze 18 Jahre
Wohnsitz Schweiz oder gewöhnlicher Aufenthalt erforderlich
Sperrsystem Unabhängig von OASIS (deutsches System)
Die sachliche Bedeutung für Schweizer Spieler
Für die Schweiz lässt sich „ohne OASIS“ daher am saubersten als Werbe- und Suchbegriff einordnen, nicht als eigenständige Rechtsform eines Online-Casinos. Die Bezeichnung kann erklären, dass ein Anbieter nicht nach dem deutschen OASIS-Modell arbeitet. Sie beantwortet aber nicht, ob das Angebot Schweizer Casinospiele legal anbietet.
Die maßgebliche Schweizer Struktur ist klarer: Geldspiele sind gesetzlich geregelt, Online-Spielbankenspiele gehören in den Bereich konzessionierter Schweizer Spielbanken, und die Eidgenössische Spielbankenkommission ist für die Lizenzierung von Online-Casinos zuständig. Erst diese Punkte führen von der Werbeaussage zur rechtlichen Realität.
„Ohne OASIS“ ist also kein Freifahrtschein. Es ist eine Beschreibung mit begrenztem Inhalt. Wer sie auf Schweizer Angebote überträgt, sollte sie nicht mit einer Lizenz, einer Qualitätsstufe oder dem Wegfall von Spielerschutz verwechseln. Genau diese Verwechslung macht den Begriff so wirkungsvoll in der Werbung – und so ungenau im Alltag.
Seriosität und Legalität eines Casinos ohne OASIS prüfen
Die Bezeichnung „ohne OASIS“ sagt für sich genommen nichts über die Seriosität eines Online-Casinos aus. Sie ersetzt weder eine Schweizer Konzession noch eine behördliche Prüfung. Bei einem Casino ohne OASIS seriös und legal zu spielen, lässt sich deshalb nicht anhand von Werbeversprechen, Auszahlungsbehauptungen oder einer auffälligen Startseite beurteilen. Entscheidend sind überprüfbare Angaben zur Zulassung und zur Kontrolle.
Aus meiner Erfahrung liegt genau dort der häufigste Fehler: Ein Anbieter stellt eine technische oder werbliche Eigenschaft in den Vordergrund, während die entscheidende Information nur im Seitenfuß steht. Wer diesen Teil überspringt, prüft nicht das Casino, sondern seine Werbung.
konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Die zuständige Behörde ist die Eidgenössische Spielbankenkommission, kurz ESBK. Sie prüft den Antrag eines Casinos. Sind die erforderlichen Kriterien erfüllt, wird die Lizenz ausgestellt.
Die Spielbankenkonzession selbst vergibt der Bundesrat. Er legt auch die Anzahl der Konzessionen fest. Daraus folgt eine wichtige Unterscheidung: Eine Selbstdarstellung als „international“, „unabhängig“ oder „ohne OASIS“ ist kein Ersatz für eine Schweizer Bewilligung. Ebenso wenig genügt der Hinweis auf eine ausländische Zulassung, wenn das Angebot in der Schweiz als Online-Spielbankenspiel betrieben wird.
Für den Legalitätscheck zählt daher nicht zuerst das Bonusmenü und auch nicht die Auswahl an Zahlungsmethoden. Zuerst muss feststehen, ob der Betreiber überhaupt über die erforderliche Schweizer Grundlage verfügt.
Erst die Zulassung. Dann der Rest.
Wo die Angaben zu finden sind
Ein lizenziertes Online-Glücksspielportal gibt seine Lizenznummer normalerweise im Fußbereich der Website an. Dort befinden sich häufig auch Hinweise zum Betreiber und zu den rechtlichen Grundlagen des Angebots. Fehlt eine Konzessionsnummer vollständig, ist das kein kleines redaktionelles Versäumnis. Es nimmt dem Auftritt eine zentrale überprüfbare Angabe.
Eine sichtbare Nummer allein beweist allerdings noch nicht, dass sie gültig ist oder zum genannten Betreiber gehört. Die Angabe muss sich mit der amtlichen Aufstellung der ESBK abgleichen lassen. Autorisierte Casino-Betreiber werden dort öffentlich geführt. Erst die Übereinstimmung zwischen Website und amtlicher Liste schafft eine belastbare Grundlage für die Einordnung.
Beim Abgleich sind insbesondere drei Punkte relevant:
- Passt der Name des Betreibers zur Eintragung?
- Stimmt die angegebene Konzessions- oder Lizenzinformation mit dem amtlichen Eintrag überein?
- Wird tatsächlich ein Online-Angebot des zugelassenen Betreibers beschrieben?
Eine Liste auf einer privaten Website kann diese Prüfung nicht ersetzen. Auch positive Bewertungen oder Hinweise auf eine angeblich schnelle Auszahlung beantworten nicht die Frage, ob das Angebot in der Schweiz zugelassen ist.
Kontrolle endet nicht bei der Lizenz
Die ESBK prüft nicht nur den ursprünglichen Konzessionsantrag. Sie genehmigt jedes einzelne Online-Spiel und überwacht die Software, die Finanztransaktionen sowie die Spielerschutzmassnahmen. Das ist für einen Casino-ohne-OASIS-Check wichtiger als ein professionelles Design oder eine große Spielauswahl.
Ein seriöser Auftritt muss deshalb in ein kontrollierbares regulatorisches Umfeld passen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob die Seite modern wirkt, sondern ob das konkrete Online-Angebot einem Betreiber zugeordnet werden kann, der in der amtlichen Struktur auftaucht und dessen Spiele und Abläufe der vorgesehenen Kontrolle unterliegen.
Gerade bei internationalen Marken entstehen sonst leicht falsche Eindrücke. Ein bekannter Name, ein deutschsprachiger Kundendienst oder die Darstellung in Schweizer Franken belegen keine Schweizer Zulassung. Solche Merkmale können die Oberfläche lokalisieren, nicht aber die rechtliche Herkunft des Angebots.
Richtig prüfen
- Lizenznummer im Seitenfuß auf die ESBK-Liste abgleichen
- Betreiber und Konzessionserweiterung für Online-Betrieb verifizieren
- Identitätsprüfung (KYC) vor der ersten Auszahlung sicherstellen
Fehler vermeiden
- Sich auf Werbeversprechen wie „ohne OASIS“ verlassen
- Die Erreichbarkeit einer Website mit einer Schweizer Lizenz verwechseln
- Zahlungsarten wie PayPal als Beweis für Legalität ansehen
Warnzeichen bei unklarer Herkunft
Besonders vorsichtig ist die Prüfung, wenn ein Anbieter seine Herkunft verschleiert oder die rechtliche Verantwortung nicht eindeutig nennt. Die ESBK kann den Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen ausländischer oder ihre Herkunft verschleiernder Anbieter sperren. Eine Sperre ist dabei nicht bloß ein technisches Problem beim Aufruf der Website, sondern ein Hinweis auf die regulatorische Einordnung des Angebots.
Auch Formulierungen wie „legal ohne OASIS“ oder „sofort spielbar ohne Sperrdatei“ sollten nicht als Nachweis verstanden werden. Sie beschreiben eine Werbeposition. Die Frage nach der Schweizer Konzession bleibt davon unberührt. Dasselbe gilt für Hinweise auf Paysafecard, PayPal oder eine angeblich sofortige Auszahlung: Eine Zahlungsoption macht ein Casino nicht legal.
Bei unklaren Angaben sollte die Prüfung deshalb nicht durch weitere Werbeseiten ersetzt werden. Fehlen Betreibername, Lizenznummer oder der passende amtliche Eintrag, bleibt die rechtliche Grundlage ungeklärt.
Ein nüchterner Prüfvorgang
Ein praktikabler Check lässt sich auf wenige Schritte begrenzen:
- Betreiber und Lizenznummer im Seitenfuß feststellen.
- Die Angaben mit der öffentlich einsehbaren Aufstellung der ESBK vergleichen.
- Prüfen, ob der Eintrag das konkrete Online-Angebot des Betreibers abdeckt.
- Kontrollieren, ob die Angaben zur Software, zu Finanztransaktionen und zum Spielerschutz in ein beaufsichtigtes Angebot passen.
- Bei verschleierter Herkunft oder fehlender Konzessionsangabe keine positive Einordnung aus Werbeaussagen ableiten.
Dieser Ablauf liefert keine Garantie für jede einzelne Erfahrung mit einem Anbieter. Er trennt aber die überprüfbaren Grundlagen von bloßen Verkaufsargumenten. Genau das ist der Kern eines seriösen Casino-ohne-OASIS-Checks.
Ein „seriöses“ Online-Casino erkennt sich somit nicht daran, dass es den Begriff OASIS prominent verwendet. Maßgeblich sind die Schweizer Konzession, die Zuordnung zur amtlichen ESBK-Aufstellung und die fortlaufende Kontrolle des konkreten Online-Angebots. Fehlt eine dieser Grundlagen oder lässt sie sich nicht nachvollziehen, ist die Bezeichnung „legal“ nicht ausreichend belegt.
Casino ohne OASIS: Der Schweizer Rechtsrahmen im Alltag
Ein Casino ohne OASIS steht in der Schweiz nicht außerhalb des Rechts. Entscheidend ist vielmehr, welches Rechtssystem tatsächlich gilt, wer das Angebot betreibt und ob der Zugang in der Schweiz erlaubt ist. Der Ausdruck „ohne OASIS“ beschreibt daher keine eigene Schweizer Bewilligung und ersetzt auch keine Konzession. Im Alltag zählt die Verbindung aus Geldspielgesetz, Schweizer Konzessionsmodell und technischer Sperrung nicht bewilligter Angebote.
Was das Geldspielgesetz erfasst
Das Schweizer Geldspielgesetz erfasst grundsätzlich Spiele, bei denen gegen einen geldwerten Einsatz ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Diese Definition reicht weiter als die Bezeichnung eines einzelnen Spiels. Maßgeblich ist nicht, ob eine Website sich als Casino, Spielplattform oder Unterhaltungsangebot bezeichnet, sondern welche Spielmechanik und welcher wirtschaftliche Vorteil dahinterstehen.
Das Schweizer Geldspielgesetz definiert Geldspiele über den Einsatz und die Aussicht auf Gewinn, unabhängig von der Bezeichnung der Plattform.
Für Anbieter bedeutet das: Ein Online-Angebot kann sich nicht allein durch eine andere Bezeichnung dem gesetzlichen Rahmen entziehen. Sobald ein Spiel gegen Einsatz einen geldwerten Gewinn verspricht, kommt die Bewilligungs- oder Konzessionspflicht ins Spiel. Das ist der Punkt, an dem viele Werbeaussagen zu „ohne OASIS online Casino“ zu kurz greifen. Die technische Frage, welches Sperrsystem verwendet wird, beantwortet nicht die rechtliche Frage, ob das Angebot in der Schweiz betrieben werden darf.
Aus meiner praktischen Sicht ist genau diese Trennung wichtig. In Werbetexten wird ein fehlendes Sperrsystem gern als besondere Freiheit dargestellt. Rechtlich entsteht daraus aber keine zusätzliche Kategorie. Ein Online-Casino ohne OASIS bleibt ein Geldspielangebot, wenn es Einsätze und mögliche Gewinne miteinander verbindet.
Die Bezeichnung ändert nichts.
Konzession und Online-Betrieb
Das Schweizer Modell knüpft den Online-Betrieb an eine stationäre Spielbank. Nur Betreiber mit einer Konzession für eine stationäre Spielbank können eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb beantragen. Ein ausländischer Betreiber kann sich deshalb nicht allein durch eine fremde Zulassung auf Schweizer Boden berufen. Ebenso genügt eine Website mit Schweizer Sprache oder Werbung für die Schweiz nicht als rechtliche Grundlage.
Für den Alltag der Anbieter hat das mehrere Folgen. Der Betreiber muss zunächst in das Schweizer Konzessionssystem passen. Erst danach kann der Online-Betrieb rechtlich eingeordnet werden. Ein Angebot, das lediglich von außerhalb der Schweiz erreichbar ist, wird durch seine technische Erreichbarkeit nicht zu einem Schweizer Online-Casino. Umgekehrt bedeutet die Bezeichnung „ohne OASIS“ nicht automatisch, dass ein Anbieter außerhalb jeder Kontrolle steht. Sie sagt zunächst nur etwas über die verwendete Sperrlogik oder über die Werbung des Anbieters aus.
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Bei der rechtlichen Bewertung darf deshalb nicht die Selbstdarstellung an erster Stelle stehen. Entscheidend bleibt, ob ein zulässiger Schweizer Betreiber und die entsprechende Konzessionserweiterung vorhanden sind. Die allgemeine Erklärung des Begriffs „ohne OASIS“ ist davon zu unterscheiden: Hier geht es um die praktische Wirkung des Schweizer Rechtsrahmens, nicht um ein Etikett aus der Werbung.
Wie Sperrlisten im Alltag wirken
Die ESBK führt Sperrlisten gegen nicht bewilligte Online-Angebote und kann den Zugang zu diesen blockieren. Auch die ESBK und die Gespa führen Sperrlisten gegen nicht bewilligte Angebote. Für Nutzerinnen und Nutzer zeigt sich dieser Vorgang meist nicht in einer ausführlichen rechtlichen Erklärung, sondern in einem blockierten oder nicht erreichbaren Internetauftritt.
Fernmeldedienstanbieterinnen müssen den Zugang zu gemeldeten Spielangeboten innerhalb von höchstens fünf Arbeitstagen sperren. Die technische Sperre ist damit keine freiwillige Empfehlung einzelner Internetanbieter. Sie ist die praktische Folge eines behördlichen Verfahrens. Wird ein Angebot gemeldet und auf die entsprechende Sperrliste gesetzt, kann der Zugang aus der Schweiz verhindert werden.
Das erklärt, warum ein Casino online ohne OASIS zeitweise erreichbar sein kann und später nicht mehr funktioniert. Erreichbarkeit ist kein Nachweis einer Schweizer Zulässigkeit. Ebenso wenig beweist eine vorübergehend funktionierende Website, dass eine Sperre aufgehoben oder das Angebot nach Schweizer Recht erlaubt wurde. Die technische Situation kann sich ändern, während die rechtliche Einordnung davon getrennt bleibt.
Funktionsweise der technischen Sperren
Fernmeldedienstanbieter müssen den Zugang zu gemeldeten, nicht bewilligten Spielangeboten innerhalb von höchstens fünf Arbeitstagen sperren.
In der Praxis wird außerdem mit alternativen Internetadressen, Spiegelungen oder wechselnden Auftritten gearbeitet. Solche Veränderungen beseitigen die Grundlage der Sperrliste nicht. Wenn dasselbe nicht bewilligte Spielangebot unter einer anderen Adresse erscheint, bleibt die rechtliche Frage unverändert. Ein neues Seitendesign ist keine neue Konzession.
Spielsperre und persönlicher Ausschluss
Der Rechtsrahmen betrifft nicht nur Anbieter und Websites. Eine Spielsperre gilt in der gesamten Schweiz und seit dem 7. Januar 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein. Spielerinnen und Spieler können sich temporär oder permanent selbst sperren lassen. Die Sperre gilt über SESAM für alle konzessionierten Schweizer Casinos.
Damit unterscheidet sich die individuelle Spielsperre von einer gesperrten Website. Bei der Website richtet sich die Maßnahme gegen ein nicht bewilligtes Angebot und wird technisch über den Internetzugang umgesetzt. Bei der Spielsperre steht die Person im Mittelpunkt. Sie wirkt bei den konzessionierten Schweizer Casinos und ist nicht davon abhängig, ob eine einzelne ausländische Seite gerade erreichbar ist.
Gerade bei der Suche nach einem „ohne OASIS Casino“ wird dieser Unterschied häufig verwischt. Ein alternatives Angebot hebt eine bestehende Schweizer Spielsperre nicht auf. Die Sperre ist keine bloße Einstellung in einem einzelnen Benutzerkonto und auch kein Hinweis auf die technische Ausstattung einer bestimmten Website. Sie ist eine persönliche Schutzmaßnahme innerhalb des konzessionierten Schweizer Systems.
Zwei Ebenen, zwei Wirkungen.
Was das für Anbieter und Spieler bedeutet
Für Anbieter bedeutet der Schweizer Rechtsrahmen, dass weder die Herkunft der Website noch die technische Umgehung einer Sperre die notwendige rechtliche Grundlage ersetzt. Ein nicht bewilligtes Online-Angebot kann auf eine Sperrliste gelangen; der Zugang kann anschließend aus der Schweiz blockiert werden. Für Spieler bedeutet die Erreichbarkeit einer Seite nicht, dass dort ein nach Schweizer Maßstäben zulässiges Angebot vorliegt.
Spielerschutz

